Fachschaft Geschichte LMU
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Geschäftsordnung

Hier ist knapp erklärt, warum die Fachschaft Geschichte eine Geschäftsordnung besitzt - was nicht selbstverständlich ist - und welche Vorteile das mit sich bringt.

Allgemein

Laut Grundordnung der LMU können sich die Gremien der Studierendenvertretung, zu welchen neben dem Konvent der Fachschaften, dessen Geschäftsführung und den Fakultätskonventen eben auch die Fachschaftsvertretungen gehören, Geschäftsordnungen geben. Diese regeln zum einen den Verfahrensablauf, wie es Geschäftsordnungen klassischerweise tun. Zum anderen haben sie auch rechtssetzenden, sc. Satzungs-Charakter, da die Grundordnung die Gremien der Studierendenvertretung ermächtigt, ihre eigene Organisation teilweise durch die Geschäftsordnung zu regeln. Während der Konvent der Fachschaften eine Geschäftsordnung hat, machen die meisten Fachschaften hiervon keinen Gebrauch.

Konkrete Vorteile einer Geschäftsordnung

Da die Fachschaft Geschichte mit ihren Arbeitskreisen und Referaten eine der eher durchorganisierten Fachschaften ist, konnten wir diese früher inoffiziellen Strukturen formalisieren. Dies bedeutet, beispielsweise dass es ohne Geschäftsordnung keine Referate und Arbeitskreise geben könnte und die Fachschaftssprecher alle Aufgaben alleine zu erledigen hätten. Weiterer Vorteil ist das "Erweiterte Modell" der Fachschaft Geschichte. Qua Grundordnung existiert ja nur die gewählte Fachschaftsvertretung, was bedeutet, dass formal gesehen nur die sechs Gewählten die Geschicke bestimmen würden. Bei uns gibt es allerdings auch noch die Erweiterte Fachschaftsvertretung (welche jurist. nur eine andere Form der Fachschaftsvertretung darstellt), bei welcher alle anwesenden Geschichtsstudenten nach gewissen Kriterien mitmachen können. Ferner darf die Erweiterte Fachschaftsvertretung über Uni-Interna informiert werden - sie zählt ja zur Fachschaftsvertretung.

Allgemeine Vorteile einer Geschäftsordnung

Zu Zeiten als man sich auf die mos maiorum berief, bestand das Problem, dass es nichts zum Nachschlagen gab. Soll heißen, dass bei Stimmengleichheit das Hauen und Stechen losging, wie das zu werten sein. Das steht nun in der Geschäftsordnung. Ferner konnte früher ein jeder Anwesender mit abstimmen - egal ob er Geschichte studierte oder nicht, denn einen Zwischenweg zwischen Fachschaftsvertretung und allen Anwesenden gab es erst durch die Geschäftsordnung. Ferner stellt die Geschäftsordnung bei einigen Punkten eine Stütze für die Amtsinhaber dar. Beim Fakultätskonvent sichert uns die Geschäftsordnung des Fakultätskonvents einen Fachultätsrat zu, obwohl wir theoretisch von den anderen Fachschaften überstimmt werden könnten.

Verantwortlich für den Inhalt: Andreas C. Hofmann